:: Partei - Satzung ::



§ 1 - Allgemeines

(1)
BET ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Mitglieder ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Lebensweise, der Lieblingsinternetseite und vor allem dem Aussehen. Dämliche, unlustige, totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt BET kategorisch ab!

(2)
Der Name dieser Partei ist "Böblinger Elite Truppe", die Abkürzung ist "BET" und das Logo der Partei ist die Sonne mit dem Ring außenherum.

(3)
Der Sitz der Partei ist (wie sollte es auch anders sein) Böblingen. Dort befindet sich ebenfalls Bundesgeschäftsstelle. Landesverbände führen den Namen BET-Partei verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes.

(4)
Das Tätigkeitsgebiet von BET ist die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union.


§ 2 - Mitgliedschaft

(1)
Jeder kann Mitglied (im Folgenden BET'ler genannt) bei BET werden sobald er das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze, das Manifest und die Satzungen anerkennt. Eine gehörige Portion Spaß und Lebensfreude sind Pflicht. Personen, die infolge eines Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können kein Mitglied werden.

(2)
Mitglied können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt über alle BET'ler eine Mitgliederkartei.

(3)
Die gleichzeitige Mitgliedschaft bei BET und einer andern Partei oder Wählergruppe ist ausgeschlossen. Treu nach unserem Motto "Ganz oder gar nicht".


§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

(1)
Die Mitgliedschaft in der BET-Partei wird aufgrund dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Vorstand beantragt.

(2)
Alle männlichen Parteifreunde erhalten den Status "Mit-Glied", alle weiblichen "Ohne-Glied".

(3)
Es besteht kein Anspruch auf eine Aufnahme bei BET. Eine Ablehnung muss daher nicht begründet werden.

(4)
Jedes Mitglied kann einen coolen Mitgliedsausweis beantragen um bei dem jeweils anderen Geschlecht besser anzukommen.


§ 4 - Rechte und Pflichten der BET'ler

(1)
Do not talk about BET.

(2)
DO NOT talk about BET.

(3)
You know the Rules, and so do I.

(4)
Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht alles ihm in seiner Macht stehende für BET zu tun.

(5)
Das Manifest sollte mindestens einmal im Leben vollständig gelesen worden sein.

(6)
Über Interna ist absolute Verschwiegenheit zu bewahren.

(7)
Über die Witze des Vorstandes muss ohne Ausnahme gelacht werden.


§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

(1)
Die Mitgliedschaft endet durch: Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung des Wahlrechts oder einen Ausschluss.

(2)
Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis unverzüglich zurückzugeben. Eventuelle Beiträge oder Spenden werden in keinem Fall zurück erstattet.


§ 6 - Organe der Bundespartei

(1)
Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag und die Gründungsversammlung.

(2)
Der Bundesvorstand vertritt BET nach innen, außen und besonderes Augenmerk liegt auf dem Internet.

(3)
Dem Bundesvorstand gehören 2 gleichberechtigte Vorstände und ein Spaßvogel an.

(4)
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bundesparteitag oder der Gründungsversammlung in freier, geheimer, gleicher Wahl für die Dauer von vier Jahren gewählt.

(5)
Der Bundesvorstand tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Wovon ein Tag der "Tag des heiligen BET'lers" am 19. August sein muss. An diesem Tag ist der Vorstand verpflichtet sich mit einem Kasten lauwarmem Bier in ein Schlauchboot zu legen, welches ebenso mit lauwarmem Wasser gefüllt wurde, und über die Welt an sich und den Vorteil von Feinrippunterhemden zu philosophieren.

(6)
Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.

(7)
Der Bundesparteitag tagt jährlich. Das genaue Datum wird meist spontan entschieden und kann auch sehr kurzfristig durch "Hey jetzt ist Bundesparteitag!" oder durch den rhythmischen Ausruckstanz allen BET'lern mitgeteilt werden.

(8)
Auf Antrag von 5% der Parteimitglieder kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

(9)
Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, am XXXXXXXXX

(10)
Abgeschafft. Hä? Warum das?


§ 7 - Parteiämter

(1)
Alle ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten bei BET sind reine Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit ist ausgeschlossen, weil Geld schmutzig ist und wir keines besitzen.


§ 8 - Finanzordnung

(1)
BET wird mit allen legalen Mitteln versuchen an Geld-, Sach- oder Dienstleistungen zu gelangen, diese aber in unnötigen Aktionen sinnlos verpulvern.

(2)
Die Mitgliedschaft bei BET ist kostenlos. Spenden steigern aber das Ansehen des BET'lers innerhalb der Partei und sind gerne gesehen.

(3)
Der Parteiausweis kann bei dem Vorstand beantragt und für eine Aufwandsentschädigung von 5 Euro ausgestellt werden.


§ 9 - Zulassung von Gästen

(1)
Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen.

(2)
Gäste haben kein Stimmrecht.

(3)
Gäste sind niemals so cool wie echte BET'ler.


§ 10 - Satzungsänderung

(1)
Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Besteht die dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung geändert werden, wenn mindestens 50% der Parteimitglieder sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären (Fax/E-Mail genügt).

(2)
Über einen Antrag auf Satzungsänderung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 2 Stunden vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. Zusätzliche Kuchenspenden beschleunigen das Verfahren.


§ 11 - Auflösung und Verschmelzung

(1)
Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von drei Vierteln der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.


§ 12 - Schiedsgerichtsordnung

(1)
Innerhalb von BET gibt es nur das Bundesschiedsgericht. Dieses hat seinen Sitz in Böblingen und besteht aus den beiden gewählten Vorständen und einem dritten Mitglied, welches durch das zufallsverfahren aus allen BET'lern ohne Parteiamt gewählt wird.

(2)
Bei einem Schiedsgericht sind ausschließlich alkoholische Getränke zugelassen.